Leistungen der sogenannten "Behandlungspflege"
  s zählen dazu vor allem die pflegerischen Maßnahmen die die Mitarbeiterinnen der Ambulanten Diakonie nur auf ärztliche Verordnung (Anordnung des behandelnden Hausarztes oder Facharztes) durchführen:
 
  • Wechseln von Verbänden
  • Wundbehandlung
  • Injektionen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Katheterpflege und -wechsel
  • Sondenernährung
  • Überwachung und Wechsel von Infusionen
  • Aufrechterhaltung der Kontakte zwischen Arzt und Patient
  Hilfen im Haushalt
 
  • Sauberhalten der Wohnung einschließlich Fensterputzen, Bodenreinigung und allen anderen notwendigen Arbeiten zur laufenden Unterhaltsreinigung
  • Erledigen von Einkäufen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Behördengänge
  • Arztbesuche
  • Reinigen und Instandhalten der Wäsche und Kleidung